Teilzeit Urlaubs-Rechner

Wenn Sie in Teilzeit arbeiten, ist die Berechnung des Urlaubsanspruchs oft nicht ganz einfach. Unser Teilzeit-Urlaubsrechner hilft Ihnen dabei, schnell und zuverlässig zu ermitteln, wie viele Urlaubstage Ihnen zustehen – unabhängig davon, wie viele Stunden Sie pro Woche arbeiten.

Tipp: Sie suchen den allgemeinen Rechner für unterjährigen Urlaub? Dann nutzen Sie gerne unseren Urlaubsrechner für Vollzeit und unterjährigen Einstieg für genaue Berechnungen ab Arbeitsbeginn.

Urlaubsanspruch berechnen

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Warum ist ein spezieller Teilzeit-Urlaubsrechner sinnvoll?

Anders als oft angenommen, richtet sich der gesetzliche Urlaubsanspruch nicht nach der Anzahl der Arbeitsstunden, sondern nach den Arbeitstagen pro Woche. Teilzeitkräfte, die genauso viele Tage arbeiten wie Vollzeitkräfte, haben daher denselben Urlaubsanspruch – unabhängig von der täglichen Stundenzahl.

Gesetzlicher Mindesturlaub: Was gilt in Teilzeit?

Laut § 3 Bundesurlaubsgesetz beträgt der gesetzliche Mindesturlaub bei einer 6-Tage-Woche 24 Urlaubstage pro Jahr. Für eine übliche 5-Tage-Woche entspricht das 20 Tagen:

Formel:
24 Urlaubstage / 6 Arbeitstage × 5 Arbeitstage = 20 Urlaubstage

Arbeiten Sie in Teilzeit weniger als fünf Tage pro Woche, wird der Urlaub entsprechend anteilig berechnet.

Teilzeit-Urlaubsanspruch berechnen – So funktioniert’s

Unser Teilzeit-Urlaubsrechner berücksichtigt Ihre individuellen Wochen-Arbeitstage im Vergleich zur Vollzeitregelung im Unternehmen. Sie benötigen dafür drei Angaben:

  • Urlaubstage bei Vollzeit
  • Arbeitstage pro Woche bei Vollzeit
  • Eigene Arbeitstage pro Woche bei Teilzeit

Formel:
Urlaub bei Vollzeit / Arbeitstage Vollzeit × Arbeitstage Teilzeit = Urlaub in Teilzeit

Beispiel:
Sie arbeiten an drei Tagen pro Woche. In Ihrem Unternehmen gelten 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche.
30 / 5 × 3 = 18 Urlaubstage

Sie hätten somit Anspruch auf 18 Urlaubstage im Jahr.

Feiertage und Urlaubsanspruch in Teilzeit

Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen ohnehin freien Tag, entsteht kein zusätzlicher Urlaubsanspruch (§ 2 EFZG). Sie erhalten nur dann Ausgleich, wenn ein Feiertag auf einen regulären Arbeitstag fällt.

Teilzeit-Urlaub: Tipps für die Praxis

  • Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf Sonderregelungen zum Urlaub.
  • Vergleichen Sie Ihre Berechnung mit den Angaben der Personalabteilung.
  • Fordern Sie eine korrekte, schriftliche Auskunft über Ihren Urlaubsanspruch an.

Häufige Fragen zum Teilzeit-Urlaubsrechner

Der Urlaubsanspruch richtet sich nach den Arbeitstagen pro Woche, nicht nach der täglichen Stundenzahl.

Wenn Sie an denselben Tagen arbeiten wie Vollzeitkräfte, ja – auch bei weniger Stunden pro Tag.

Verwenden Sie Ihre Jahresarbeitstage zur Berechnung – unser Rechner hilft dabei.