Sie möchten Ihren gesetzlichen oder vertraglichen Urlaubsanspruch berechnen – auch bei einem Jobwechsel im laufenden Jahr? Unser kostenloser Urlaubsrechner zeigt Ihnen zuverlässig, wie viele Urlaubstage Ihnen zustehen – ob in Vollzeit, Teilzeit oder bei unterjährigem Einstieg.
Urlaubsanspruch berechnen
Warum ein Urlaubsrechner sinnvoll ist
Die Berechnung des Urlaubsanspruchs kann kompliziert sein – besonders in folgenden Fällen:
- Sie arbeiten in Teilzeit
- Sie haben einen Job unter dem Jahr begonnen
- Ihr Unternehmen nutzt individuelle Urlaubstage-Regelungen
Unser Urlaubsrechner schafft Klarheit und hilft Ihnen, Ihren Urlaubsanspruch korrekt zu ermitteln.
Tipp: Wenn Sie in Teilzeit arbeiten, nutzen Sie auch unseren speziellen Teilzeit-Urlaubsrechner – ideal für flexible Arbeitsmodelle und reduzierte Wochenarbeitszeiten.
So funktioniert der Urlaubsrechner
Wenn Sie im Laufe des Jahres mit Ihrer Tätigkeit begonnen haben, berechnet unser Tool den anteiligen Anspruch.
Erforderliche Angaben:
- Jährlicher Urlaubsanspruch laut Vertrag
- Anzahl der vollen Monate, in denen Anspruch besteht
Formel nach § 5 BUrlG:Urlaubstage / 12 × Monate mit Anspruch
Beispiel:
Start am 1. März, Urlaub ab 1. August – 5 volle Monate Beschäftigung bei 27 Urlaubstagen:27 / 12 × 5 = 11,3 Urlaubstage
Gesetzlicher Urlaubsanspruch – das sagt das Bundesurlaubsgesetz
Laut § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gilt:
- Bei einer 6-Tage-Woche: 24 Urlaubstage
- Bei einer 5-Tage-Woche: 20 Urlaubstage
Formel zur Umrechnung:24 Tage / 6 Arbeitstage × tatsächliche Arbeitstage = individueller Urlaubsanspruch
Beispiel für eine 5-Tage-Woche:24 / 6 × 5 = 20 Urlaubstage
Durchschnittlicher Urlaubsanspruch in Deutschland
Viele Arbeitsverträge gehen über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus.
Laut einer Statista-Erhebung hatten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland im Schnitt 30 Urlaubstage pro Jahr (Stand 2022).
Häufige Fragen zum Urlaubsrechner
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche, also 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche.
Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf anteiligen Erholungsurlaub.
Nein – Sie erwerben für jeden vollen Monat 1/12 des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG).
Dann haben Sie Anspruch auf den vollen gesetzlichen Urlaub. Der Rechner berücksichtigt das automatisch.