Urlaubsanspruch-Rechner

Sie möchten Ihren gesetzlichen oder vertraglichen Urlaubsanspruch berechnen – auch bei einem Jobwechsel im laufenden Jahr? Unser kostenloser Urlaubsrechner zeigt Ihnen zuverlässig, wie viele Urlaubstage Ihnen zustehen – ob in Vollzeit, Teilzeit oder bei unterjährigem Einstieg.

Urlaubsanspruch berechnen

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Warum ein Urlaubsrechner sinnvoll ist

Die Berechnung des Urlaubsanspruchs kann kompliziert sein – besonders in folgenden Fällen:

  • Sie arbeiten in Teilzeit
  • Sie haben einen Job unter dem Jahr begonnen
  • Ihr Unternehmen nutzt individuelle Urlaubstage-Regelungen

Unser Urlaubsrechner schafft Klarheit und hilft Ihnen, Ihren Urlaubsanspruch korrekt zu ermitteln.

Tipp: Wenn Sie in Teilzeit arbeiten, nutzen Sie auch unseren speziellen Teilzeit-Urlaubsrechner – ideal für flexible Arbeitsmodelle und reduzierte Wochenarbeitszeiten.

So funktioniert der Urlaubsrechner

Wenn Sie im Laufe des Jahres mit Ihrer Tätigkeit begonnen haben, berechnet unser Tool den anteiligen Anspruch.

Erforderliche Angaben:

  1. Jährlicher Urlaubsanspruch laut Vertrag
  2. Anzahl der vollen Monate, in denen Anspruch besteht

Formel nach § 5 BUrlG:
Urlaubstage / 12 × Monate mit Anspruch

Beispiel:
Start am 1. März, Urlaub ab 1. August – 5 volle Monate Beschäftigung bei 27 Urlaubstagen:
27 / 12 × 5 = 11,3 Urlaubstage

Gesetzlicher Urlaubsanspruch – das sagt das Bundesurlaubsgesetz

Laut § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gilt:

  • Bei einer 6-Tage-Woche: 24 Urlaubstage
  • Bei einer 5-Tage-Woche: 20 Urlaubstage

Formel zur Umrechnung:
24 Tage / 6 Arbeitstage × tatsächliche Arbeitstage = individueller Urlaubsanspruch

Beispiel für eine 5-Tage-Woche:
24 / 6 × 5 = 20 Urlaubstage

Durchschnittlicher Urlaubsanspruch in Deutschland

Viele Arbeitsverträge gehen über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus.
Laut einer Statista-Erhebung hatten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland im Schnitt 30 Urlaubstage pro Jahr (Stand 2022).

Häufige Fragen zum Urlaubsrechner

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche, also 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche.

Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf anteiligen Erholungsurlaub.

Nein – Sie erwerben für jeden vollen Monat 1/12 des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG).

Dann haben Sie Anspruch auf den vollen gesetzlichen Urlaub. Der Rechner berücksichtigt das automatisch.